Arbeitsrecht
In der Kanzlei Metzger & Kollegen in Darmstadt werden Sie sowohl in Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts als auch des kollektiven Arbeitsrechts vertreten.
Das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag) beinhaltet die Rechtsgebiete
- Inhalt und Abschluss des Arbeitsvertrages
- Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaub, Überstunden, Gleichbehandlung)
- Störungen (z.B. Krankheit, Pflichtverletzungen einschließlich Abmahnung, Arbeitsbedingungen)
- Beendigung des Arbeitsvertrages (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Rechtsgebiete
- Betriebsverfassungsrecht (Rechte des Betriebsrates) sowie Personalvertretungsrecht (Recht des Personalrats)
- Tarifvertragsrecht
- Mitbestimmungsrecht (Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat)
- Arbeitskampfrecht (Streik, Aussperrung)
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