Arbeitsrecht

In der Kanzlei Metzger & Kollegen in Darmstadt werden Sie sowohl in Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts als auch des kollektiven Arbeitsrechts vertreten.

Das Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag) beinhaltet die Rechtsgebiete

  • Inhalt und Abschluss des Arbeitsvertrages
  • Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag (z.B. Gehalt, Sonderzahlungen, Urlaub, Überstunden, Gleichbehandlung)
  • Störungen (z.B. Krankheit, Pflichtverletzungen einschließlich Abmahnung, Arbeitsbedingungen)
  • Beendigung des Arbeitsvertrages (z.B. Kündigung, Aufhebungsvertrag)

Das kollektive Arbeitsrecht umfasst die Rechtsgebiete

  • Betriebsverfassungsrecht (Rechte des Betriebsrates) sowie Personalvertretungsrecht (Recht des Personalrats)
  • Tarifvertragsrecht
  • Mitbestimmungsrecht (Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat)
  • Arbeitskampfrecht (Streik, Aussperrung)

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